Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Stromanbieterwechsel
Kann ein Stromanbieterwechsel zum Stromausfall führen?
Nein! Ihr lokaler Grundversorger ist vom Gesetz dazu verpflichtet, alle Haushalte für die er zuständig ist – also auch für Ihren – stets mit Energie zu versorgen. Dazu ist er auch verpflichtet, wenn er nicht mehr Vertragspartner ist. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist.
Muss mein Stromzähler ausgetauscht werden?
Nein. Ihr Stromzähler bleibt Ihnen erhalten. Der neue Anbieter bekommt nur die Zählernummer, damit Ihre verbrauchte Energie richtig zugeordnet werden kann.
Muss ich meinen alten Stromanbieter selber kündigen?
Nein. Nachdem Ihr neuer Anbieter den unterzeichneten Vertrag erhalten hat, kümmert sich dieser auch um die restlichen Formalitäten, zu welchen auch die Kündigung des alten Versorgers gehört. Dieser Vorgang ist für Sie natürlich kostenlos. Bis Ihr neuer Stromanbieter Sie allerdings mit Strom beliefert, kann etwas Zeit vergehen. Sobald dem neuen Versorger alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Kündigung etwa 3-5 Wochen.
Sie sollten aber sehr genau auf Ihre Kündigungsfrist achten. Wenn Sie eine gewisse Frist einhalten müssen, z.B. eine übliche 14-Tages-Frist nach einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Versorgers, dann sollten Sie persönlich kündigen. Teilen Sie in diesem Falle Ihrem neuen Anbieter jedoch mit, dass Sie bereits gekündigt haben, damit ein Durcheinander vermieden wird.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Ihr Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt schriftlich zu bestätigen.
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